Ergänzungsleistungen (EL) | Ausgleichskasse Nidwalden
Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht können Personen erhalten, die einen Anspruch auf eine Rente der AHV oder der IV, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten auf ein Taggeld der IV haben; die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und die Bürgerinnen oder Bürger der Schweiz sind.