Landesfeuerwehrverband FA 08 - noe122.at
Das Fahrzeug ist mit Führungs- und Kommunikationsausrüstung nach Punkt 9 ausgestattet. 2. NORMATIVE VERWEISUNGEN . Diese Richtlinie enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Sie sind an den jeweiligen Stellen im …